Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung?
Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie wird im vollen Umfang nach den gesetzlichen Regelungen übernommen. Derzeit gültig ist, dass Patienten ab dem 18.Lebensjahr ohne Befreiungsausweis eine Zuzahlung von 10% und eine Rezeptgebühr von 10 Euro zu leisten haben. Kinder sind von dieser Eigenleistung befreit. Ergotherapie wird auch von den privaten Krankenkassen übernommen. Meistens wird kein Eigenanteil erhoben..Eine Rücksprache mit Ihrer Kasse kann diesbezüglich aber sinnvoll sein.